Der Darlehensgeber nennt im Darlehensvertrag bestimmte Voraussetzungen, die vor Auszahlung des Darlehens erfüllt sein müssen. In der Regel handelt es sich um die Vorlage bestimmter Unterlagen wie Kaufvertrag, Bauunterlagen oder Einkommensnachweise. Bei einer Baufinanzierung ist die ranggerechte Eintragung der Grundschuld eine wesentliche Voraussetzung zur Valutierung des Darlehens. Bei denkmalgeschützten Immobilien zählt die Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen durch die jeweilige Denkmalbehörde zu den Auszahlungsvoraussetzungen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist die Vorlage der Teilungserklärung erforderlich.
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