Selbstnutzung ist die Nutzung des Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken. Bei der inzwischen vom Gesetzgeber gestrichenen Eigenheimzulage galt die Eigennutzung als wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf Förderung. Die Sanierungskosten einer Eigentumswohnung in einer Denkmalimmobilie können Selbstnutzer zehn Jahre lang mit neun Prozent abschreiben.
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