Mit einem neuen Darlehen wird die Verbindlichkeit eines anderen Kreditgebers (in der Regel Kreditinstitut) abgelöst. Auch als Kreditablösung bekannt.
Die Ablösesumme berechnet sich wie folgt:
- Aktueller Restkredit
- + Zinsen bis zum Ablösedatum
- + eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung
- + anfallende Bearbeitungsgebühren
- + anfallende Kosten der Übertragung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
- ./. Anteilige Erstattung von Disagien (falls notwendig)
- ./. Zinsen und laufzeitabhängige Kosten, die auf die Zeit nach dem Ablösetermin entfallen (§ 498 Abs. 2 BGB) (falls der Darlehensgeber kündigt)
- ./. Rückkaufswert von Restschuldversicherungen (falls vorhanden)