Ein Bauvorhaben, das nicht genehmigungspflichtig ist, muss im Rahmen einer Bauanzeige vom Bauherren bei der zuständigen Behörde bekanntgegeben werden. Die Bauanzeige ist ein gegenüber einem Bauantrag ein vereinfachtes Verfahren für die Einhaltung von Bauvorschriften sowie eine korrekte Statik des Gebäudes.
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