Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer regeln das Verfahren der Baugenehmigung. Entscheidet das Bauamt positiv über den Bauantrag des Bauherren, erhält dieser eine schriftliche Genehmigung. Vor Erteilung der Genehmigung darf der Baubeginn nicht erfolgen. Gleiches gilt für die Zustimmung der Denkmalbehörde bei Denkmalschutz Immobilien.
-
Wissenswertes
-
Denkmalimmobilien
-
Städte-Porträts
-
Berlin
- Berlin Mitte
- Charlottenburg
- Friedrichshain
- Kreuzberg
- Moabit
- Prenzlauer Berg
- Schöneberg
- Steglitz
- Tempelhof
- Treptow-Köpenick
- Wannsee
- Weißensee
- Wilmersdorf
- Zehlendorf
-
Frankfurt am Main
- Potsdam
-
Leipzig
- Volkmarsdorf
- Kleinzschocher
- Neuschönefeld
- Markkleeberg
- Schleußig
- Altstadt
- Stötteritz
- Südvorstadt
- Bachviertel
- Connewitz
- Gohlis
- Graphisches Viertel
- Lindenau
- Musikviertel
- Plagwitz
- Reudnitz-Thonberg und Anger-Crottendorf
- Waldstraßenviertel
-
Berlin
- Referenzen
- Denkmalimmobilien KFW Förderung
- KfW Förderung
- Ablauf Ihrer Investition
- Immobilienlexikon
- Immobilien als Kapitalanlage
-
Denkmalimmobilien