Gegenteil der linearen Abschreibung, bei der stets der gleiche Abschreibungssatz gilt. Bei der degressiven Abschreibung werden in den ersten Jahren höhere Prozentsätze auf Herstellungs- und Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht. In den folgenden Jahren gilt ein geringer Satz. Für denkmalgeschützte Immobilien gilt in den ersten acht Jahren ein Abschreibungssatz von neun Prozent, danach können die Sanierungskosten der Steuerimmobilie vier Jahre mit sieben Prozent abgeschrieben werden. Eigennutzer schreiben Denkmalschutz Immobilien linear ab.
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