Wird zu Gunsten eines Gläubigers, in der Regel also zu Gunsten der finanzierenden Bank, in die Dritte Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Mit der Grundschuld erhält der Gläubiger ein Pfandrecht an der Immobilie. Die Grundschuld ist abstrakt, das heißt, sie ist nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden.
-
Wissenswertes
-
Denkmalimmobilien
-
Städte-Porträts
-
Berlin
- Berlin Mitte
- Charlottenburg
- Friedrichshain
- Kreuzberg
- Moabit
- Prenzlauer Berg
- Schöneberg
- Steglitz
- Tempelhof
- Treptow-Köpenick
- Wannsee
- Weißensee
- Wilmersdorf
- Zehlendorf
-
Frankfurt am Main
- Potsdam
-
Leipzig
- Volkmarsdorf
- Kleinzschocher
- Neuschönefeld
- Markkleeberg
- Schleußig
- Altstadt
- Stötteritz
- Südvorstadt
- Bachviertel
- Connewitz
- Gohlis
- Graphisches Viertel
- Lindenau
- Musikviertel
- Plagwitz
- Reudnitz-Thonberg und Anger-Crottendorf
- Waldstraßenviertel
-
Berlin
- Referenzen
- Denkmalimmobilien KFW Förderung
- KfW Förderung
- Ablauf Ihrer Investition
- Immobilienlexikon
- Immobilien als Kapitalanlage
-
Denkmalimmobilien