Immobilienbesitzer können ihr Eigentum bereits zu Lebzeiten an Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte übertragen. Im Rahmen einer Schenkung können eine Steuerimmobilie oder das selbstbewohnte Eigenheim an den Ehegatten übertragen werden, dabei gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Geht das Eigentum an die leiblichen Kinder, beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Grunderwerbsteuer fällt bei einer Schenkung nicht an.
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