Bei einem Wegerecht räumt der Besitzer eines Grundstücks einem anderen das Recht zum Durchgang oder zur Durchfahrt ein. Basis ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den beiden Grundstückseigentümern. Das Wegerecht kann als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden, in diesen Fällen handelt es sich um ein dingliches Recht, das auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt.
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