Wiederkaufsrecht

Mit dem Wiederkaufsrecht sichert der Käufer dem Verkäufer das Recht zu, das verkaufte Gut innerhalb eines bestimmten Zeittraums zurückkaufen zu dürfen. Insbesondere Städte und Gemeinden wenden das Wiederkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen an um die bestimmungsgemäße Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten. Zur Sicherung des Anspruchs auf den Rückkauf wird eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Sollte der neue Eigentümer die Auflagen, die mit dem Kauf einhergingen nicht einhalten, kann die Gemeinde von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen.