KFW Programme für die Immobilienfinanzierung
Als Förderbank von Bund und Ländern unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, neben mittelständischen Existenzgründern und Kommunen auch Investitionen im Bereich Bauen und Wohnen mit günstigen Krediten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die KfW gegründet um den wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands zu finanzieren. Das notwendige Kapital stammte vor allem aus dem sogenannten “Marshallplan”. Inzwischen ist die KfW Bank die weltweit größte nationale Förderbank für die Immobilienfinanzierung mit einem Gesamtfördervolumen von mehr als 70 Milliarden Euro im Jahr 2011.
KfW-Programm 151
Für Wohngebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde, stellt die KfW unter der Programmnummer 151 zinsgünstige Kredite zur energetischen Sanierung bereit. Dabei werden alle Maßnahmen unterstützt, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Mit dem Programm begleitet die KfW ebenfalls Baudenkmäler nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder sowie Gebäude, die von der Kommune als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft wurden. Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Investoren oder andere Personen, die Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem oder vermieteten Wohnraum durchführen, können die Mittel in Anspruch nehmen. Käufer, die eine frische sanierte Eigentumswohnung oder ein Wohngebäude erwerben, können die Förderung beantragen. Das gilt auch für Bauherren, die eine Denkmal-Immobilie unter energetischen Gesichtspunkten sanieren. Für die Sanierung eines KfW-Effizienzhauses gelten folgende Konditionen:
- Kredithöhe bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Zins: 0,75 % p.a.
- bis 27.500 € Tilgungszuschuss
Vergleiche mit einer herkömmlichen Finanzierung zeigen Vorteile für ein KfW-Darlehen, das neben einem günstigen Zins auch mit moderaten Tilgungsmodalitäten punktet. Wer ein Denkmal energieeffizient saniert, erhält nach Abschluss der Arbeiten einen Tilgungszuschuss als Gutschrift auf seinem Darlehenskonto.
KfW-Förderprogramm 153
Mit dem Förderprogramm 153 fördert die Kreditanstalt den Bau oder den Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden. Das Programm unterstützt den Umbau bestehender Gebäude zu Wohnraum oder die Schaffung zusätzlicher Wohnungen. Wird ein Denkmal in Wohnraum umgewidmet, fällt das ebenfalls unter die Förderung. Bauherren, Käufer oder Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften können den Kredit zur Immobilienfinanzierung bei der KfW Bank beantragen. Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erfolgt.
Für das KfW-Programm 153 gelten folgende Konditionen:
- ab 0,75 % effektiver Jahreszins
- 100.000 Euro für jede Wohneinheit
- bis 15.000 Euro Tilgungszuschuss, bis zu 20 Jahre feste Zinsbindung
- kombinierbar mit Programm (431)
Nach Abschluss der Maßnahmen erhalten Darlehensnehmer einen Tilgungszuschuss, der abhängig vom energieffizienten Standard der Immobilie ist: Für ein KfW-Effizienzhaus 40 zahlt die Förderbank einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Darlehenssumme, für ein Passivhaus 55 werden 5 Prozent des Darlehensbetrages fällig.
KfW-Darlehen zur Immobilienfinanzierung punkten mit guten Konditionen
Vergleiche mit einer klassischen Finanzierung zeigen vor allem durch den Tilgungszuschuss deutliche Vorteile für ein KfW-Darlehen. Darüber hinaus bieten die Förderdarlehen tilgungsfreie Anfangsjahre während derer nur Zinsen gezahlt werden müssen. Für die Kredite besteht eine bereitstellungsfreie Abruffrist von 12 Monaten. Danach werden 0.25 % auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag fällig. Zum Vergleich: Bei einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung liegt der Bereitstellungszinsbeginn in der Regel drei oder sechs Monate nach Darlehenszusage.
Die gesamte Abwicklung eines KfW-Darlehens erfolgt über die Hausbank des Antragstellers. Vergleiche unterschiedlicher Finanzierungen sind für Bauherren durchaus sinnvoll. Die eigene Bank übernimmt die Ausstellung des Darlehensvertrages, prüft die Sicherheiten und zahlt das Darlehen aus. In der Regel wird in Höhe der Immobilienfinanzierung eine Grundschuld im Grundbuch des Beleihungsobjektes eingetragen.
KfW-Effizienzhaus
Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Haus mit einem sehr niedrigen Energiebedarf. Die KfW unterscheidet zwischen unterschiedlichen Standards, die sich am Jahresprimärenergiebedarf orientieren. Mit ihren Vorgaben orientiert sich die Förderbank an der Energiesparverordnung. Der Zahlenwert hinter der Bezeichnung KfW-Effizienzhaus gibt den Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu einer vergleichbaren Neubau-Immobilie an. Ein niedrigerer Zahlenwert bedeutet dabei eine höhere Energieeffizienz. So heißt beispielsweise KfW-Effizienzhaus 70, dass die Immobilie für die Versorgung mit Heizung und Warmwasser höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus hat.
Energieeffiziente Immobilien-Sanierung lohnt sich!
Die KfW belohnt Bauherren, die Ihre Immobilien besonders energieeffizient bauen oder sanieren mit einem hohen Tilgungszuschuss: Je höher der Standard des KfW-Effizienzhauses ist, desto höher fallen Tilgungs- und Investitionszuschuss aus.
Die KfW unterstützt Bauvorhaben für KfW-Effizienzhäuser 40, 55 und 70 mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden 100 Prozent der Baukosten. Die Förderung gilt auch für die Umwidmung von bestehenden Flächen in Wohnflächen oder die Erweiterung durch abgeschlossene Wohnungen.
Beim energieeffizienten Sanieren von beispielsweise Denkmalschutz-Immobilien fördert die KfW jede Wohneinheit mit bis zu 75.000 Euro Darlehen. Dabei werden KfW-Effizienzhäuser der Standards 55, 70, 85, 100, 115 und Denkmal unterstützt.
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